Natur- und Umweltschutz

Natur- und Umweltschutz gehören zur DNA von Bündnis 90/Die Grünen – und sind zugleich der Grund, warum ich 2009 der Partei beigetreten bin. Etwa 70 Prozent derjenigen, die grün wählen, nennen in Nachwahlbefragungen die Klima- und Umweltpolitik als ausschlaggebenden Grund für ihre Entscheidung. Dieser hohe Wert ist ein großer Vertrauensvorschuss in die politische Arbeit unserer Partei, dem ich mich verpflichtet fühle. Als Sprecher für Natur- und Umweltschutz setze ich mich mit voller Überzeugung und ganzer Kraft für eine Politik innerhalb der planetaren Grenzen ein – für ein gutes Leben heute und in Zukunft. 

Die Analyse der planetaren Grenzen ergibt, dass der Verlust an Artenvielfalt und Lebensräumen die größte Gefährdung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist. In Nordrhein-Westfalen sind rund die Hälfte der 43.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Schutz von Artenvielfalt und Lebensräumen muss für uns oberste Priorität haben.  

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichtet sich das Land NRW genau das zu tun, und zwar durch umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen. Ich werde deren Umsetzung weiterhin ambitioniert vorantreiben, um die Pflege von bestehenden Schutzgebieten und die Flächenverfügbarkeit für Naturschutz- und Kompensationsmaßnahmen spürbar zu verbessern.  

Eine weitere Maßnahme, Schutzgebiete und andere Biotope noch gezielter aufzuwerten sind Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzgelder, die bei Eingriffen von Natur und Landschaft fällig werden. Ein Fokus sollte dabei auf die Realisierung qualitativ hochwertiger Ausgleichsflächen liegen. 

Die Rückkehr des Wolfes nach NRW ist ein großer artenschutzrechtlicher Erfolg. In NRW gibt es aktuell 30 Wölfe in zwei Rudeln und vier weiteren Territorien mit Einzelwölfen oder Paaren.  

Damit Wolf und Mensch möglichst ohne Berührungspunkte nebeneinander in NRW leben können, ist ein effektiver Herdenschutz unabdingbar. Bereits heute wird dazu der Ausbau von Schutzzäunen und die Beratung der Tierhalter*innen vom Land gefördert.  

Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes geht es nun um eine möglichst sinnvolle Übertragung ins Landesjagdgesetzes. Insbesondere angesichts der sehr kleinen Anzahl von nur rund 30 Wölfen in ganz NRW bedarf es einer sehr maßvollen Umsetzung der bundesrechtlichen Regelungen. 

Die Etablierung einer echten Kreislaufwirtschaft im Bausektor ist am Niederrhein besonders relevant und mir persönlich sehr wichtig. Die Nutzung recycelter Baustoffe hat das Potential, den Abbau von Kies und Sand am Niederrhein erheblich zu reduzieren. Dafür müssen wir moderne Techniken wie zum Beispiel die Nassaufbereitung von mineralischen Abfällen weiter voranbringen und in der Fläche etablieren, Vorschriften für die Nutzung von Sekundärbaustoffen vereinfachen und die Preisgestaltung zugunsten recycelter Baustoffe gestalten. Darüber hinaus setzen wir an der Landesplanung an und setzen uns für einen verbindlichen Degressionspfad beim Abbau von Kies und Sand ein. Auf diese Weise können wichtige Flächen für die landwirtschaftliche und ökologische Nutzung erhalten bleiben. 

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Steuerungsinstrument der Raumordnung in NRW und legt fest, wie wir mit der knappen Ressource Fläche umgehen: wo gebaut werden darf, wie Natur und Landwirtschaft geschützt werden, wie Hochwasservorsorge und struktureller Wandel räumlich verankert werden. Nach jahrzehntelangem Reformstau haben wir in dieser Legislatur den Mut gehabt, den LEP grundlegend zu modernisieren. Das war kein einfacher Prozess. Zahlreiche Interessenabwägungen, zwei Beteiligungsrunden und intensive Verhandlungen mit Kommunen, Verbänden und der Zivilgesellschaft waren nötig. Ein abschließender Beschluss soll Ende 2026 erfolgen.

Immer mehr Oberflächengewässer, Grundwasserkörper und Böden sind mit Spurenstoffen belastet. Ein besonderes Problem stellt die Stoffgruppe PFAS dar, die sogenannten Ewigkeitschemikalien. Die Zulassung für die Herstellung und Freisetzung von Stoffen, die für Menschen, Pflanzen und Tiere unkalkulierbare Risiken mit sich bringen (können), müssen nach dem Vorsorgeprinzip betrachtet werden. Deshalb muss auf europäischer Ebene der Einsatz von PFAS verboten werden.  Für besonders risikoreiche Stoffgruppen ist ein geschlossener Kreislauf sicherzustellen, damit ein unkontrollierter Eintrag in unsere Umwelt weitestgehend vermieden werden kann. 

Seit Beginn des Jahres 2026 müssen Wasserversorgung ihr Wasser auf Belastung mit PFAS testen. Das Land NRW fördert über den Altlastensanierungsverband AAV die Sanierung von mit PFAS belasteten Flächen (Link). 

Mit dem Netzwerk der Biologischen Stationen hat NRW eine wirksame Struktur geschaffen, um die zuverlässige Betreuung und Pflege der Schutzgebiete zu ermöglichen. Damit die fachlich fundierten Arbeiten der Biologischen Stationen auch in Zukunft möglich sind, braucht es eine finanzielle Absicherung über mehrere Jahre – mit einer mehrjährigen Absicherung der Landesmittel haben wir als Grüne Fraktion bereits einen ganz wesentlichen Grundstein dafür gelegt. 

Mit der Einrichtung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität im November 2023 ist ein zentrales Instrument für die Verfolgung von Straftaten geschaffen worden, wodurch die Verursacher von massiven Schäden an unseren natürlichen Lebensgrundlagen schneller und effektiver zur Verantwortung gezogen werden. Mit den bisher zur Anklage gebrachten Straftaten im Bereich der illegalen Entsorgung von sehr großen Mengen an belasteten Böden wird die Notwendigkeit solch einer konzentrierten behördlichen Strafverfolgung mehr als deutlich. Zudem ist die präventive Wirkung dieser Schwerpunktstaatsanwaltschaft in einigen Branchen deutlich zu spüren. Schon deshalb ist die Umsetzung dieses Koalitionsvorhaben als Erfolg zu werten und trägt maßgeblich dazu bei, Schäden für Böden, Wasser, Luft und Lebensräumen in NRW zu verringern bzw. deren Verursacher zur Verantwortung zu ziehen und erforderliche Entschädigungsleistungen festzusetzen. 

Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau meint viel zu häufig den Abbau von Umweltstandards und Beteiligungsrechten. Dies stärkt keinesfalls die Qualität von Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern führt meistens zu Rechtsunsicherheit und unumkehrbarer Naturzerstörung. Ich stehe für einen Bürokratieabbau mit Augenmaß und ohne den substanziellen Abbau von Umweltstandards: Eine auskömmliche Personalausstattung, frühzeitige Beteiligungs- und Schlichtungsverfahren sowie konsequente Digitalisierung von Genehmigungsprozessen sind der Schlüssel dazu.  

Aber auch der Naturschutz selbst wird zu häufig durch überkomplexe Verfahren und Regelungen ausgebremst. Was es braucht, sind bürokratische Erleichterungen und Planungsbeschleunigung für Maßnahmen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. 

Wasserentnahmen finden häufig auf Grundlage jahrzehntealter Genehmigungen statt; wie viel Wasser tatsächlich entnommen wird, ist dabei nicht immer bekannt. Der Klimawandel erfordert jedoch ein angepasstes (Grund-) Wassermanagement und dafür brauchen wir zuerst einmal Daten. 

Wasserschutzgebiete müssen noch besser vor negativen Einwirkungen geschützt werden und insbesondere der Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten über eine Änderung des Landeswassergesetzes ausgeschlossen werden. 

er Naturschutz hat ein Nachwuchsproblem. Der Mensch entfremdet sich zunehmend von seiner Umwelt, in der er und sie lebt. Umso wichtiger ist die Förderung von Umweltbildung in allen Lebensphasen. Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ist ein ganzheitlicher Lernansatz für Jung und Alt. Er nimmt nicht nur konkrete Zukunftsherausforderungen und Lösungsansätze in den Blick, sondern befähigt zu kritischem Denken und regt Selbstwirksamkeit an. Dies gilt es sowohl innerhalb von Lehrplänen und Weiterbildungskonzepten weiter zu stärken als auch an außerschulischen Lernorten auszubauen. Die regionalen BNE-Zentren nehmen dabei eine wichtige Funktion ein und müssen strukturell und finanziell weiter gestärkt werden. 

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist 2004 über Warentransporte nach Europa gelangt und breitet sich seither beständig aus. In Nordrhein-Westfalen gilt sie mittlerweile als etabliert. Insbesondere für Imkerinnen und Imker und ihre Bienenvölker stellt die invasive Art eine Belastung dar.  

Im Landeshaushalt 2026 haben wir Mittel für den weiteren Umgang mit der Asiatischen Hornisse eingestellt: Diese werden zum einen für die Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Monitorings der Art und für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt. Weiterhein werden Bekämpfungsmaßnahmen finanziell gefördert. Anträge können seit Mai 2026 gestellt werden.   

Umwelttour der Landtagsfraktion

Jedes Jahr machen wir – das sind die grünen Landtagsabgeordneten im Umweltausschuss – auf den Weg durch ganz NRW und besuchen unterschiedlichste Stationen und Akteure, die im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Land- und Waldwirtschaft aktiv sind.