- Was sind NGOs?
- Wie engagieren sich NGOs?
- Was legitimiert sie?
- Wie finanzieren sich NGOs?
- Warum finanziert der Staat NGOs?
- Sind NGOs abhängig vom Staat?
- Wer kontrolliert sie?
- Ist die Zivilgesellschaft in Deutschland bedroht?
Was sind NGOs?
Der Begriff Nichtregierungsorganisationen (NRO), oder Non-govermental organisation (kurz NGO), ist nicht klar definiert und umfasst je nach Auslegung verschiedene Organisationsarten. Nach der gängigsten Definition sind NGOs Organisationen, die unabhängig vom Staat arbeiten und dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Sie unterscheiden sich von Unternehmen und Behörden, weil bei ihnen das Profitstreben nicht im Vordergrund steht, sie aber auch nicht vom Staat kontrolliert werden. Damit eine Organisation als NGO gilt, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
- Sie bedürfen einer formalen Organisation,
- müssen sich im weitesten Sinne gesellschaftlich betätigen,
- dürfen nicht parteipolitisch agieren, aber im Sinne ihrer Anliegen politisch tätig sein
- müssen dem Gemeinwohl, in Abgrenzung zum Gewinnstreben eines Unternehmens, verpflichtet sein
- ein Mitglieder- oder Unterstützerkreis muss vorhanden sein.1
Sie können verschieden organisiert sein. Häufige Organisationsformen sind Vereine oder Stiftungen. Typische Beispiele für NGOs sind Umweltverbände, wie der BUND oder die Deutsche Umwelthilfe, aber auch Mieterschutzvereine, das Deutsche Rote Kreuz, Sportvereine und Laienchöre- und -orchester.
Wie engagieren sich NGOs?
NGOs engagieren sich in sehr vielfältigen Themenbereichen und mit verschiedenen Mitteln.
1. Satzungszweck legt Betätigungsbereich fest
Vereine und Stiftungen müssen eine Satzung haben, in der ihre Satzungszwecke festgelegt sind. Diese können beispielsweise der Schutz der Umwelt in einer gewissen Region oder auch das betreiben eines bestimmten Hobbys, wie eine bestimmte Sportart sein. Innerhalb dieses Satzungszwecks dürfen sie sich auch politisch betätigen. Ein Verein, der dem Umweltschutz verpflichtet ist, kann beispielsweise an die Politik herantreten und Vorschläge zur Verbesserung des Umweltschutzes abgeben. Darüber hinaus können alle NGOs für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten, und sich gegen Verletzungen der Menschenwürde, beispielsweise durch Rassismus oder Bestrebungen der Abschaffung des Grundgesetzes, beispielsweise durch Rechtsextremismus einsetzen, auch wenn dies nicht explizit ihrem Satzungszweck entspricht.2
2. Art der Betätigung kann vielfältig sein
Die Art und Weise, wie NGOs sich für die in ihrem satzungszweck festgeschriebenen Ziele einsetzen, unterschieden sich stark. In den letzten Jahrzehnten hat sich eine Art Arbeitsteilung herausgebildet, bei der Organisationen sich auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld fokussieren.
Beispielsweise können große, Mitgliederstarke Umweltverbände wie der BUND oder NABU in ganz Deutschland auftreten, ihre Mitglieder informieren und zu gemeinsamen Aktionen aufrufen, während kleinere NGOs, wie die Deutsche Umwelthilfe, sich auf juristischem Weg für die Einhaltung von existierenden Regeln und Gesetzen für den Umweltschutz einsetzen.

Andere Organisationen bieten ihren Mitgliedern auch Dienstleistungen an. Mieterschutzvereine setzen sich nicht nur politisch für die Rechte von Mieterinnen und Mietern ein, sondern helfen ihnen im Einzelfall, ihre Rechte gegenüber Vermietern oder staatlichen Stellen durchzusetzen.
Sowohl die vielfältigen Betätigungsbereiche als auch die vielen Arten, sich in diesen Bereichen einzusetzen, spiegelt die enorme Vielfalt der Zivilgesellschaft in Deutschland wider. Was sie oft eint, ist der Einsatz für Zwecke, die keine „natürliche“ Lobby haben. Umweltbelange beispielsweise können natürlich nicht durch die Umwelt selbst geäußert werden, darum haben sie keine „natürlichen“ Vertreter, wie beispielsweise ein Industriezweig wie die Automobilindustrie diese hat. Darum ist das Engagement der Zivilgesellschaft für übergeordnete Gesellschaftliche Belange so wichtig.3
Was legitimiert sie?
In den vergangenen Jahren wurde NGOs vorgeworfen, sich in Belange einzumischen, die sie nichts angehen. Ein typischer Vorwurf ist der der mangelnden Legitimität, da sie nicht gewählt wurden.
NGOs können allerdings nur sehr begrenzt Einfluss nehmen. Sie treffen keine eigenständigen Entscheidungen, sondern können den Entscheidern in Politik und Verwaltung nur beratend beiseite stehen und durch Öffentlichkeitsarbeit Einfluss nehmen. Dieses Recht steht jeder Bürgerin und Bürger in Deutschland durch die freie Meinungsäußerung zur Verfügung. Auch Gruppen, die sich zu Vereinen zusammenschließen, haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung nach Art.5 des Grundgesetzes.
Der Zusammenschluss in größere Organisationen ist für die Gesellschaft sogar hilfreich: So können verschiedene, oft diffuse Einzelmeinungen zusammengeführt und der Politik gegenüber geäußert werden. Das erhöht die Effektivität des öffentlichen Diskurses und fördert eine plurale gesellschaftliche Diskussion.
Der Zusammenschluss in NGOs ermöglicht zudem eine Professionalisierung der Arbeit. Größere NGOs haben hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine dauerhafte Interessensvertretung und auch dauerhafte, professionelle Arbeit für die Mitgliedschaft ermöglichen. Der zentrale Unterschied zwischen der politischen Willensbildung in NGOs und der innerhalb von Parteien ist, dass Parteien allgemeinpolitisch, dass heißt zu jedem möglichen Politikfeld, eine Meinung äußern können. NGOs sind in ihrer politischen Betätigung auf die in Ihrer Satzung festgelegten Ziele beschränkt.4
Wie finanzieren sich NGOs?
NGOs haben vier Hauptquellen der Finanzierung: Mitgliedsbeiträge, Spenden, selbsterwirtschaftete Mittel, zusammen auch Eigenfinanzierung genannt, und staatliche Gelder. Der Anteil dieser Quellen unterscheidet sich je nach Organisation sehr stark. Gerade bei kleineren Organisationen überwiegen aber die eigenfinanzierten Anteile erheblich. Selbst bei größeren Organisationen mit Einnahmen über 1 Mio. Euro pro Jahr, denen das Einwerben von staatlichen Geldern aufgrund ihrer Größe leichter fällt, machen staatliche Fördermittel durchschnittlich nur 32% der Gesamteinnahmen aus. Bei kleineren Organisationen ist dieser Anteil deutlich geringer.5

Ein großer Teil der staatlichen Zuschüsse sind zudem projektbezogene Ausgaben. Der Staat finanziert somit nicht die politische Arbeit der NGOs, sondern beauftragt die Organisationen mit konkreten Projekten, beispielsweise die Wiedervernässung eines bestimmten Moores, und bezahlt die dafür entstehenden Kosten.
In manchen Fällen stellen staatliche Stellen auch eine sogenannte „institutionelle Förderung“ zur Verfügung, von der auch Personalausgaben, Büroausstattung, Mieten und Pachten sowie Honorare für Dozierende und Vortragende gezahlt werden können. Dies geschieht aber deutlich seltener und in geringerem Umfang als Projektförderungen.
Warum finanziert der Staat NGOs?
Wenn staatliche Stellen ihre Aufgaben an NGOs auslagern und dafür Fördergelder zur Verfügung stellen, hat das einige Vorteile:
- Durch den Einsatz ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern können Kosten gespart werden.
- Wissen und Fähigkeiten, die in NGOs vorhanden sind, können genutzt werden.
- Das im Grundgesetz enthaltene Subsidiaritätsprinzip sieht vor, dass der Staat Aufgaben nur dann übernimmt, wenn kleinere Einheiten – wie Bürger, Vereine oder Verbände – diese nicht selbstständig leisten können.
- Eine geteilte Verantwortung für Aufgaben stärkt die gesamte Gesellschaft.6
Sind NGOs abhängig vom Staat?
Wie oben erläutert, machen staatliche Zuschüsse nur einen kleinen Teil der finanziellen Einnahmen von NGOs aus. Daher kann man von einer finanziellen Unabhängigkeit sprechen.
Die Unabhängigkeit von NGOs ist zudem durch das Grundgesetz garantiert. Besonders relevant sind hier die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit (Art. 8 und 9 GG). Durch Artikel 19 Absatz 3 GG gelten diese Grundrechte auch für juristische Personen wie Vereine oder Stiftungen.7
Wer kontrolliert sie?
NGOs kontrollieren sich zunächst selbst. Sie verfügen über interne Strukturen wie etwa eine Mitgliederversammlung, einen Stiftungsbeirat oder Aufsichtsrat, der die Arbeit des Vorstands überwacht. Zusätzlich prüft das zuständige Finanzamt, ob die Aktivitäten der Organisation als gemeinnützig einzustufen sind. Dabei wird kontrolliert, ob der Vereins- oder Stiftungszweck einem der in der Abgabenordnung festgelegten gemeinnützigen Zwecke entspricht und ob die Organisation diesen tatsächlich verfolgt.
Erhalten NGOs öffentliche Fördermittel, wird die damit finanzierte Projektarbeit besonders genau überprüft. Es gelten die Förderrichtlinien sowie die Vorgaben der jeweiligen Haushaltsordnungen und der Abgabenordnung. Die Einhaltung dieser Regeln wird vom Fördermittelgeber, beispielsweise einem Ministerium, kontrolliert, etwa durch die Prüfung von Rechnungen, Verwendungsnachweisen oder Projektberichten.
Neben diesen verpflichtenden Kontrollen schließen sich viele NGOs freiwillig der Initiative Transparente Zivilgesellschaft an, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken. Im Rahmen dieser Initiative verpflichten sich die teilnehmenden Organisationen, Angaben unter anderem zur Mittelherkunft, Mittelverwendung, Personalstruktur, zu Großspendern sowie einen jährlichen Tätigkeitsbericht öffentlich zugänglich zu machen.8
Ist die Zivilgesellschaft in Deutschland bedroht?
Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist derzeit nicht akut bedroht, steht jedoch spürbar unter Druck. Grundlage ihres Wirkens ist ein starkes Grundgesetz, das zentrale Freiheitsrechte wie Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit garantiert. Diese verfassungsrechtlichen Sicherungen haben dazu beigetragen, dass sich in Deutschland eine vielfältige, gut organisierte und widerstandsfähige Zivilgesellschaft entwickeln konnte.
Gleichzeitig ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass zivilgesellschaftliche Akteure zunehmend angegriffen werden. Diese Angriffe kommen nicht nur aus dem offen rechten Spektrum, sondern auch aus konservativen politischen Kontexten. Sie äußern sich etwa in der Infragestellung der Legitimität zivilgesellschaftlichen Engagements, in Vorwürfen politischer Einseitigkeit oder in Forderungen nach Einschränkungen der Gemeinnützigkeit und staatlicher Förderung. Solche Debatten finden auf allen politischen Ebenen statt.
Insgesamt lässt sich daher festhalten: Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist stark und rechtlich gut abgesichert, aber nicht frei von Bedrohungen. Um ihre wichtige Rolle in der Gesellschaft dauerhaft zu sichern, bedarf es daher einer klaren Anerkennung zivilgesellschaftlicher Arbeit als zentralem Bestandteil der Demokratie und weitere rechtliche Absicherungen.9

Quellenverzeichnis
- Schiffers, Maximilian (2021): NGOs als besondere Akteure der Interessenvermittlung. Eine Analyse der politischen Rationalität von Nichtregierungsorganisationen. Studien der NRW School of Governance. Springer VS, Wiesbaden (Open Access Monografie): online verfügbar.
- Stellungnahme zur Frage der Finanzierung demokratischer Willensbildung, Prof. Dr. Andreas Fisahn, online abrufbar.
- Schiffers, Maximilian (2021): NGOs als besondere Akteure der Interessenvermittlung. Eine Analyse der politischen Rationalität von Nichtregierungsorganisationen. Studien der NRW School of Governance. Springer VS, Wiesbaden (Open Access Monografie): online verfügbar.
- Schiffers, Maximilian (2021): NGOs als besondere Akteure der Interessenvermittlung. Eine Analyse der politischen Rationalität von Nichtregierungsorganisationen. Studien der NRW School of Governance. Springer VS, Wiesbaden (Open Access Monografie): online verfügbar.
- ZiviZ-Survey 2023, online abrufbar.
- https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-985.pdf
- https://www.ziviz.de/publikationen/anti-ngo-narrativ
- https://landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-985.pdf
- https://www.brot-fuer-die-welt.de/themen/atlas-der-zivilgesellschaft/