Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung wurde die Ausweisung eines zweiten Nationalparks in NRW vereinbart. Dies soll in einem ergebnisoffenen Beteiligungsverfahren erfolgen, das im September 2023 durch Umweltminister Oliver Krischer gestartet und bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein soll. In diesem Zuge hat das NRW-Umweltministerium eine Liste der Gebiete veröffentlicht, in denen das Land NRW über große Flächen verfügt. Zu diesen gehört auch der Reichswald im Kreis Kleve.

Was ist ein Nationalpark?

Nationalparke sind Gebiete, die zum größten Teil nicht oder nur gering durch den Menschen beeinflusst sind oder sich dahingehend entwickeln können. In Nationalparks wird die Natur “sich selbst überlassen” und verfolgt ihre eigenen Dynamiken und Gesetze. Dadurch bietet sie wild lebenden Pflanzen und Tierarten ein großflächiges Rückzugsgebiet – insbesondere auch Arten, die in der vom Menschen genutzten Landschaft nicht vorkommen.

Unter dem Motto „Natur Natur sein lassen“ gibt es in Deutschland aktuell 16 Nationalparke auf 0,6 % der Landfläche. Die meisten Nationalparke in Deutschland sind sogenannte Entwicklungs-Nationalparke. Dort muss durch Management und Renaturierung die natürliche Dynamik erst wieder angestoßen werden, um langfristig die internationalen Vorgaben zu erfüllen.

Quellen: NABU, IUCN

Hat der Reichswald eine Chance?

Eine Einordnung der Nationalpark-Diskussion rund um den Reichswald: Hier lesen.

Faktencheck zum Nationalpark-Vorschlag “Reichswald”

Der Nationalpark soll auf Wald-, Heide- und Sumpfflächen im öffentlichen Besitz eingerichtet werden. Für landwirtschaftlich genutzte Privatflächen außerhalb des Nationalparks ergeben sich daraus keine Einschränkungen. Auch wenn es immer wieder behauptet wird, gibt es auch keinen sogenannten “Umgebungsschutz”. Der Nationalpark soll sich auf die Bewirtschaftung der Flächen außerhalb des Parks nicht negativ auswirken.

Eine Einbeziehung der Düffel oder anderer genutzter Landschaften wird von niemandem gefordert und wäre weder fachlich sinnvoll noch rechtlich zulässig. Die Düffel wurde für Arten der bäuerlichen Kulturlandschaft wie zum Beispiel die überwinternden Wildgänse und die Wiesenvögel als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Entwicklung einer Naturlandschaft aus Wald würde diesen Schutzzielen zuwiderlaufen.

Da sich ein Nationalpark nicht negativ auf die Bewirtschaftung der Flächen außerhalb des Parks auswirken soll, wird in den deutschen Nationalparken weiterhin gejagt, um verstärkte Wildschäden zu vermeiden (Quelle).

Nein. Ein Blick in die Verordnung des Nationalpark Eifel (§ 16 Abs. 2 und 5) zeigt, dass Trinkwasser in Nationalparken im Rahmen der bestehenden Genehmigungen gefördert werden kann – das gilt auch für den Reichswald. Die Ausweisung als Nationalpark kann sogar positive Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Trinkwasser und dessen Qualität haben.

Nein, Windkraftanlagen sind in Nationalparken nicht erlaubt. Quelle: Energieatlas NRW (S. 37).

Die afrikanische Schweinepest breitet sich seit einigen Jahren in Europa aus – völlig unabhängig von der Ausweisung von Nationalparken. Es besteht kein ursächlicher Zusammenhang und auch die Seuchenbekämpfung wird durch einen Nationalpark nicht eingeschränkt (siehe auch § 16 der Nationalpark-VO Eifel).

Wildtierbestände können sich in einem Nationalpark natürlich entwickeln und pendeln sich dabei in der Regel auf das in der Natur übliche Niveau ein.
Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist Wildtierregulierung in Nationalparken möglich zur Erreichung eines Schutzzweckes, Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Waldbestände, unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. Erosionsschutz, Tierseuchen) und Vermeidung nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften.

Nein. Auch bisher gibt es schon regelmäßig Wildunfälle an den durch den Reichswald verlaufenden Straßen. Durch Geschwindigkeitsbegrenzung, Beschilderung und Beleuchtung konnten diese in den letzten Jahren reduziert werden. Eine gewisse Zahl von Unfällen ist aber unvermeidbar.

Das Land NRW trägt die laufenden Kosten der Nationalparkverwaltung – wie bisher die Kosten der Forstverwaltung. Für Investitionen und Entwicklungsmaßnahmen kommen Förderungen z. B. durch EU, Bund, Verbände, Stiftungen und Unternehmen hinzu.

In einem Entwicklungszeitraum von bis zu 30 Jahren nach einer Nationalparkausweisung wird die Holznutzung üblicherweise auf 75 % der Nationalpark-Fläche eingestellt, denn die Natur soll sich in einem Nationalpark frei und ohne Eingriffe des Menschen entwickeln können. In der verbleibenden Managementzone des Nationalparks bleibt eine Holznutzung möglich, soweit sie mit den Schutzzielen des Nationalparks vereinbar ist.
Im Vergleich zu Forstbetrieben haben Nationalparke im Regelfall auf der gleichen Fläche eine höhere Personalausstattung.

In der Entwicklungsphase von bis zu 30 Jahren fallen weiterhin forstwirtschaftliche Aufgaben an. Hinzu kommen neue Tätigkeitsbereiche wie z. B. Gebietsbetreuung, Besucherinformation, Bildungsarbeit, Mitwirkung in Artenschutz-Projekten, Ausbau und Betreuung der Infrastruktur, insbesondere des Wegenetzes. Förster – im Übrigen auch Waldarbeiter – werden nach allen Erfahrungen auch weiterhin gebraucht.

Die geäußerten Befürchtungen der Präsidentin des Landesverbands Gartenbau NRW (s. Stellungnahme vom 27.11.2023 an den Landrat in Kleve) basieren auf Spekulationen. Diese entsprechen nicht den Fakten oder Erfahrungen aus anderen Nationalpark-Regionen, sondern suggerieren Einschränkungen im Umfeld des vorgeschlagenen Nationalparkgebiets, die von niemandem beabsichtigt sind. Richtig ist vielmehr, dass mit der Erarbeitung eines Nationalparkplans auch angrenzende Betriebe mit ihren spezifischen Wünschen und Perspektiven Berücksichtigung finden müssen.

Es gibt keine gesetzliche Mindestgröße für einen Nationalpark. Der kleinste Nationalpark in Deutschland hat zum Beispiel eine Größe von 3070 ha – also nur halb so groß wie ein möglicher Nationalpark Reichswald.

Die Besiedlung durch den Wolf wäre auch heute schon im Reichswald denkbar. Dies ist völlig unabhängig von der Ausweisung eines Nationalparks nach geltendem EU-, Bundes- und Landesrecht zu betrachten. Der Umgang mit Wolfspopulationen und ein wirksamer Herdenschutz wird zukünftig in verschiedenen Regionen eine Herausforderung sein. Ob und wann einzelne Tiere auf legalem Wege entnommen werden müssen, regelt die Wolfsverordnung NRW auf Basis des  geltenden Naturschutzrechtes.